Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Vertragspartner ist:
HKS health solutions GmbH Austria
Gewerbestraße 32
5211 Lengau, Österreich

Tel.: +43 (0)6217 – 20 110
Fax: +43 (0)6217 – 20 110 – 99
E-Mail: ta.sh-skh@ofni

1. ) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der HKS-health-solutions GmbH Austria (nachfolgend HKS genannt) gelten als Grundlage fu?r alle gegenwa?rtigen und zuku?nftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten HKS nicht, auch wenn diesen nicht ausdru?cklich widersprochen wird und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gu?ltigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gu?ltigkeit wurde schriftlich vereinbart. Diese Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen sind unter www.hks-health-solutions.com in speicherbarer und ausdruckbarer Form kostenlos abrufbar.

2. ) Angebote und Vertragsabschluss

Alle von HKS erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) Medien angefu?hrten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtu?mern, A?nderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Besta?tigung. Angaben von Produktzusammensetzung und Wirkung gelten ebenfalls nur mit ausdru?cklicher schriftlicher Besta?tigung fu?r den jeweiligen Gescha?ftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie fu?r den Vertragspartner zumutbar sind. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Besta?tigung Gu?ltigkeit. Ein Schweigen von HKS gilt auch bei sta?ndiger Gescha?ftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerkla?rung.

3. ) Lieferung

Art der Versendung und Transportmittel ko?nnen von HKS aus gescha?ftsu?blichen Mo?glichkeiten frei gewa?hlt werden. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Gefahrtragung an den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugeho?rige Teilrechnungen zu akzeptieren, sa?mtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Ka?ufers. Transportscha?den deckt die Transportversicherung, deshalb hat der Auftraggeber diese sofort, spa?testens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen an HKS schriftlich zu melden. Erkennbare Transportscha?den (etwa ein bescha?digter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Anspru?che am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt u?bernommen“ ist nicht ausreichend! Angeku?ndigte Liefertermine gelten, ausgenommen Fixgescha?fte, bei denen die Lieferung zum genannten Termin mit der Bezeichnung „Fixliefertermin“ garantiert wird, als nach bestem Wissen gescha?tzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzanspru?chen. Schadenersatz wegen Nichterfu?llung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrla?ssigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von HKS entstanden ist. Fehlmengen sind gem. § 377 Abs. 1 UGB binnen 14-ta?giger Frist zu reklamieren. Fa?lle ho?herer Gewalt entheben HKS von der Lieferpflicht. Gleiches gilt fu?r alle unvorhergesehenen Sto?rungen und Erschwernisse der Lieferfa?higkeit, auf die HKS keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (beho?rdliche Maßnahmen usw.). Insbesondere za?hlt hierzu auch der ga?nzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder HKS in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Fu?r HKS besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegensta?ndliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Bei Endkundenbestellungen (Konsument) vor 16 Uhr betra?gt die Lieferzeit u?blicherweise 3 Werktage ab Bestellung (bei Zahlungsform Abbuchung und auf Rechnung) bzw. 3 Werktage ab Zahlungseingang (bei Zahlungsform Kreditkarte und Vorauskasse), Lieferbarkeit vorausgesetzt. Fu?r Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Lieferkonditionen.

4. ) Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist HKS nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zuru?ckzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfu?llung zu fordern. HKS beha?lt sich vor, verkehrsu?bliche Gebu?hren fu?r die Lagerung von Waren oder die Gescha?fts-Ru?ckabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

5. ) Preise

Es werden die jeweils gu?ltigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten von HKS gehende Vera?nderung von Fremdwa?hrungskursen berechtigt HKS eine entsprechende Anpassung der Preise, im Rahmen billigen Ermessens, vorzunehmen. HKS ist berechtigt, Vorauskasse bzw. Anzahlungen zu erheben.

6. ) Zahlung

Der Kaufpreis wird vorab an HKS u?berwiesen, per Kreditkarte, oder spa?testens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt, bezahlt. Wird dieser Termin u?berschritten, so ist HKS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen bei Unternehmergescha?ften zu verrechnen. HKS ist berechtigt Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen. Zahlungen jeder Art sind ausschließlich an die auf der Rechnung von HKS angefu?hrten Konten vorzunehmen. HKS ist berechtigt für Mahnungen pauschale Spesen in Höhe von 11 Euro zu verrechnen.

Ein Zahlungsverzug verpflichtet den Kunden zur Erstattung, sa?mtlicher HKS durch Inkassobu?ros oder Anwaltskanzleien entstehender Kosten und berechtigt HKS zur sofortigen Fa?lligstellung aller offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit spa?terer Fa?lligkeit. Weiters ist HKS in diesem Falle berechtigt, die Ru?ckgabe aller nicht vollsta?ndig bezahlten Waren zu verlangen, und von noch nicht oder nur teilweise erfu?llten Vertra?gen oder Dauerschuldverha?ltnissen mit sofortiger Wirkung zuru?ckzutreten.

Fu?r die Ru?ckabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 5% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von HKS gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Fu?r Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Zahlungskonditionen.

7.) Eigentumsvorbehalt

An den Kunden u?bergebene Waren bleiben bis zur vollsta?ndigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenha?ngenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von HKS Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsru?cktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf. Der Kunde ist zwar berechtigt Waren bestimmungsgema?ß an Endverbraucher weiter zu vera?ußern, darf sie jedoch ohne unsere Zustimmung vor voller Bezahlung weder verpfa?nden noch zur Sicherstellung an Dritte u?bereignen. Weiters hat der Ka?ufer Waren im Eigentum von HKS auf eigene Kosten gegen Untergang oder Bescha?digung ausreichend zu versichern. Sollten derartige Waren gepfa?ndet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeintra?chtigenden Geschehnissen, HKS innerhalb von drei Tagen schriftlich zu versta?ndigen und sa?mtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Ka?ufer die Kosten fu?r die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

HKS ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zuru?ckzutreten oder die den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag fa?llig stellen und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist HKS berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 7. vom Vertrag zuru?ck zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn HKS ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gescha?ftsgang weiter zu vera?ußern. Der Kunde tritt HKS alle Forderungen in Ho?he des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weitervera?ußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich eine entsprechenden Vermerk in seinen Bu?chern oder auf seine Fakturen anzubringen. HKS nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung erma?chtigt. HKS beha?lt sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgema?ß nach kommt und in Zahlungsverzug gera?t. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag fu?r HKS. Im Falle einer Verarbeitung der Ware erwirbt HKS an der neuen Sache das Miteigentum im Verha?ltnis zum Wert der von HKS gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, HKS nicht geho?renden Gegensta?nden verarbeitet oder vermischt wird.

9.) Gewa?hrleistung und Haftung

HKS gewa?hrleistet ab U?bergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung allfa?lliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Lagerung, Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsu?blichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab U?bergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewa?hrleistungsanspru?chen, auch bei versteckten Ma?ngeln, ausgeschlossen. Die fu?r Unternehmer geltenden Untersuchungs- und Ru?gepflichten der §377 und 378 UGB bleiben unberu?hrt. Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzu?glich zu u?berpru?fen und Ma?ngel bei sonstigem Ausschluss spa?testens binnen 14 Tagen nach der U?bernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht fu?r Transportscha?den und Fehlmengen! Eine Ma?ngelru?ge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbetra?ge. Ist die Ma?ngelru?ge berechtigt, so steht es HKS frei, die Gewa?hrleistungsanspru?che des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Ru?cknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Scha?den, die durch unsachgema?ße Behandlung oder Lagerung oder unu?bliche a?ußere Einflu?sse (Feuchtigkeit, Wa?rme, Ka?lte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewa?hrleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdru?cklich ausgenommen.

10. ) Lohnfertigungen

Bei Lohnfertigung oder Lohnabfüllung entsprechend den Vorgaben durch die Auftraggeber übernimmt HKS keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktion des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes, der chemischen Stabilität des zu entwickelnden Produktes oder einer anderen Eigenschaft des zu entwickelnden, produzierten oder abgefüllten Produktes. Gewährleistung für die chemische Stabilität des zu entwickelnden Produktes wird nur nach Durchführung eines sechswöchigen Stresstestes übernommen, wobei dieser nur über Beauftragung und Bezahlung eines gesondert zu vereinbarenden Entgeltes durchgeführt wird. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet bei beigestellten Rohstoffen in vollem Umfang für deren Dokumentation, Verkehrsfähigkeit und Verarbeitbarkeit. Ebenso schließen wir – soweit gesetzlich zulässig – sämtliche Schadenersatzansprüche aus.

a) Produktentwicklung/Etikettierung:
Neue Rezepturen werden von HKS teilweise testverkapselt. Die sich daraus ergebenden Produktentwicklungskosten werden, sofern nicht eine gegenlautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, vom Auftraggeber getragen. Sind wir im Rahmen der Lohnfertigung auch damit beauftragt, die Etiketten des Produktes anzufertigen, geschieht dies durch rein rechnerische Entwicklung anhand von Spezifikationen. Werden die Etiketten vom Auftraggeber beigegeben, übernehmen wir keine Haftung für die Übereinstimmung der Angaben auf den Etiketten mit den tatsächlichen Inhalten des Fertigproduktes.

b) Produktkalkulation:
Unsere Produktkalkulation basiert auf den vorgegebenen Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte und Dichten der Inhaltsstoffe möglich, wobei Schwankungen von +/- 7% bei unserer Preisstellung unberücksichtigt bleiben. Höhere Abweichungen werden entsprechend nachkalkuliert. Bei der Bereitstellung von Rohstoffen durch den Auftraggeber ist mit einem produktionsbedingten Schwund von mindestens 5 % zu rechnen. Aufgrund von Schwankungen der Schüttdichten und damit erzwungenen Rezepturänderungen übernehmen wir keinerlei Verantwortung für daraus resultierende Etikettenänderungen und nicht-Verwendbarkeit von Etiketten.

c) Verkehrsfähigkeit:
Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Aufmachung, Etikettentext etc. übernimmt HKS keine Haftung bzw. Gewährleistung. Der Auftraggeber ist für die Einholung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung durch ein zertifiziertes und akkreditiertes Labor ausschliesslich selbst zuständig und übernimmt die Risikotragung dessen und hält HKS diesbezüglich schad- und klaglos.

d) Gewerbliche Schutzrechte:
Bei Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, HKS gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Ebenso achtet der Auftraggeber darauf, in keine gewerblichen Schutzrechte Dritter einzugreifen.

e) Reine Lohnabfüllung:
Der Auftraggeber ist sich bei reinen Lohnabfüllungen dessen bewusst dass für das abzufüllende Gut keinerlei Tests und /oder Kontrollen mit Ausnahme der Gewichtskontrolle des Abfüllvorgangs stattfinden. Der Auftraggeber verzichtet dabei ausdrücklich auf die Geltendmachung sämtlicher Gewährleistungsansprüche und sichert HKS als Abfüller ausdrücklich zu, den bereitgestellten Rohstoff auf dessen Verkehrsfähigkeit und Lebensmittelsicherheit geprüft zu haben.

11. ) Ru?ckgaberecht & Warenru?cksendung

HKS ist bis auf Widerruf dazu bereit, die Ware gegen eine Bearbeitungsgebu?hr von 5% vom Rechnungswert zuru?ckzunehmen. Bereits geo?ffnete Ware kann nicht zuru?ckgenommen werden. Bitte senden Sie die Ware an:

HKS health solutions GmbH Austria

Einzelpakete: Mayrwiesstrasse 25-27 A-5300 Hallwang (O?sterreich)
Palettenware: Gewerbestraße 32, A 5211 Lengau

Alle Ru?cksendungen an HKS mu?ssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Ru?cksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko tra?gt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubeho?r etc.) befinden.
Fu?r Scha?den, die bei der Ru?cksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet HKS nicht. Gewa?hrleistungsanspru?che stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

12.) Widerrufsrecht

Verbrauchern gewa?hren wir ein 14-ta?giges Widerrufsrecht. Sie haben die regelma?ßigen Kosten der Ru?cksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

—Widerrufsbelehrung—
Sie ko?nnen Ihre Vertragserkla?rung innerhalb von 14 Tagen gem . §11 FAGG ohne Angabe von Gru?nden in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf u?berlassen wird – durch Ru?cksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfa?nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfu?llung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genu?gt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

HKS health solutions GmbH Austria

Mayrwiesstrasse 25-27 A-5300 Hallwang (O?sterreich)

E-Mail: ta.sh-skh@ofni

Tel.: +43(0) 50 2150-0

—Widerrufsfolgen—
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zuru?ckzu- gewa?hren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Ko?nnen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zuru?ckgewa?hren bzw. herausgeben, mu?ssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Verschlechterung der Sache (Öffnen der Pra?parate) mu?ssen Sie Wertersatz leisten. Paketversandfa?hige Sachen sind auf unsere Gefahr zuru?ckzusenden. Sie haben zwar das Recht auf Erstattung, die Versandkosten fu?r die Ru?cksendung der gekauften Waren an den Verka?ufer mu?ssen jedoch Sie tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen mu?ssen innerhalb von 30 Tagen erfu?llt werden. Die Frist beginnt fu?r Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkla?rung oder der Sache, fu?r uns mit deren Empfang.

13. ) Wiederausfuhr von Produkten

Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, fu?r etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sa?mtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an HKS zuru?ckzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen.

Jeder Kunde, der Produkte exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur U?berbindung auf allfa?llige weitere Inlandsabnehmer zu u?berbinden.

14. ) Datenschutz

Der Ka?ufer erkla?rt sich ausdru?cklich damit einverstanden, dass seine fu?r das Rechtsgescha?ft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. HKS wird diesbezu?glich alle Datenschutzbestimmungen beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung fu?r Direktmarketing nutzen. Die Daten werden unter keinen Umsta?nden an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.

15.) Schlussbestimmungen

Der Kunde verzichtet auf die Einrede wegen Verku?rzung u?ber die Ha?lfte.

Die Vertrags-, Bestell- und Gescha?ftssprache ist deutsch.

Sofern in diesem AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt fu?r Erkla?rungen der Parteien das Schriftformerfordernis. Fu?r das Erfordernis zur Schriftlichkeit ist auch die Form als E-Mail ausreichend sofern nicht etwas anderes ausdru?cklich vereinbart wurde.

16. ) Gerichtsstand, Erfu?llungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfu?llungsort des Kaufvertrages ist A – Lengau / Austria.

Als Gerichtsstand fu?r alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zusta?ndige Gericht in Salzburg / Austria, als vereinbart sofern nicht zwingendes Konsumentenschutzrecht dem widerspricht. HKS ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klage einzubringen.

Auf alle Gescha?ftsfa?lle ist unter ausdru?cklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich o?sterreichisches Recht anzuwenden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungu?ltig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht beru?hrt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am na?chsten kommt.

Fassung vom Oktober 2021