Capsumed
Pharm GmbH

ONLINE-MARKETING
Servicevereinbarung

1. Produkte:

  1. Der Service bezieht sich auf in der EU verkehrsfähige Nahrungsergänzungsmittel. Es gelten die jeweils aktuellen Normen und Gesetze der EU und des Landes in dem die Produkte in Verkehr gebracht werden.
  2. Die Produkte werden nach Rezepturen des Auftraggebers und/oder Auftragnehmers bei der KS –Pharma GmbH einem Tochterunternehmen des Auftragnehmers hergestellt (so genannte LF – Produkte)
  3. Fremdware die nicht bei KS – Pharma hergestellt wird unterliegt den Vorgaben von 1.a. und muss frei von Rechten Dritter sein. Den Nachweis hat jeweils der Auftraggeber zu erbringen.

2. Herstellung:

  1. Die Herstellung der LF Produkte erfolgt auf Basis eines kalkulierten Angebotes, aus dem die Rezeptur, Art der Verpackung, Etikettierung, sonstige Dienstleistungen sowie das taxierte Lieferdatum und der Preis je Verkaufseinheit und die angefragten Mengen hervorgehen.
  2. Die Herstellung erfolgt nach den Lebensmittelgesetzen und den Vorgaben zur Herstellung und Inverkehrbringung von Nahrungsergänzungen der EU und der Republik Österreich in den jeweils aktuellen Fassungen
  3. Die hergestellten Produkte werden mit Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)gekennzeichnet.
  4. Für vom Auftraggeber beigestellte Stoffe, die zur Herstellung erforderlich sind (Rohstoffe, Etiketten, Gebinde etc), trägt der Auftraggeber die Verantwortung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel
  5. Ist der Auftraggeber mit der Anlieferung der beigestellten Stoffe in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt entstandene Kosten der Produktion in Rechnung zu stellen.
  6. Die Herstellung der Produkte erfolgt nur auf ausdrückliche und schriftliche Bestellung durch den Auftraggeber

3. Lagerung

  1. Die Lagerung aller Produkte des Auftraggebers erfolgt im zentralen Auslieferungslager des Auftragnehmers. Das Lager entspricht den Normen der ISO 22000 zur Lagerung von Lebensmitteln und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle
  2. Entsprechend des Sortimentsumfangs erhält der Auftraggeber feste Regalstellplätze seiner Produkte. Produkte die innerhalb 12 Monate eine Drehung von < 10% des Anfangsbestandes aufweisen stehen zur Auslistung an. Bei Auslistung wird die Restmenge sofern die Produkte nicht Eigentum des Kunden sind, an die Adresse den Auftraggeber transferiert und zu dem aus dem LF Angebot ersichtlichen EK Preis in Rechnung gestellt
  3. Lagerware mit MHD < 12 Monate wird dem Auftraggeber gemeldet. Ware mit MHD < 6 Monate wird dem Auftraggeber, sofern er nicht Eigentümer der Produkte ist zu dem aus dem LF Angebot ersichtlichen EK Preis in Rechnung gestellt und die Ware an die Adresse des Auftraggebers transferiert.
  4. Der Auftraggeber ist für zeitgerechte Bestellung und Lieferfähigkeit seiner Produkte verantwortlich.

4. Auftragsabwicklung und Versand

  1. Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Basis vollständiger Bestellungen aus dem Online Shop, und sofern vereinbart, auch über die Bestellwege Telefon, Fax, email. Rechnungslegung für eigene Produkte des Auftraggebers erfolgt über die DV – Systeme des Auftraggebers (sofern vorhanden) oder durch im Online Shop erzeugte Rechnungen. In allen anderen Fällen erfolgt die Rechnungslegung aus dem DV System des Auftragnehmers.
  2. Kommissionierung der Bestellungen erfolgt innerhalb von 24 Stunden und Versand der Ware erfolgt innerhalb max. 48 Stunden in D und A. Die Versandzeiten innerhalb Rest – EU und Nicht – EU Ländern werden gesondert definiert.
  3. Der Versand erfolgt mit Absenderadresse des Auftraggebers und wird – sofern nichts anderes vereinbart durch den Versanddienstleister DHL oder DPD durchgeführt.
  4. Die durch die Versandabwicklung notwendige Verarbeitung der Kundendaten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer wird im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitungs – Vereinbarung gemäß der europa?ischen DSGVO vereinbart. Die Vereinbarung ist integraler Bestandteil der Servicevereinbarung

5. Online Shop

  1. Der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Basis Online Shop wird als Software as a Service angeboten. Die entsprechende Vereinbarung zur Nutzung ist integraler Bestandteil dieser Servicevereinbarung
  2. Der Service umfasst die Basis-Parametrisierung des Shops (Preismodell, Zugriffsrechte, Rabatte, Angebote, Bezahlsysteme, Benachrichtigungseinstellungen etc.) und die Pflege der im Shop angebotenen Produkte
  3. Der Shop ist integrierbar in alle Webseiten die mit dem CMS System WordPress erstellt werden
  4. Einmalige Arbeiten wie Erstellung einer Homepage, bzw. Integrationen des Shops per Shortcodes in die Webseite sind nicht
    Bestandteil des Services und werden, sofern bestellt, nach Aufwand berechnet.
  5. Über die im Basis Online Shop angebotenen Funktion hinausgehenden Funktionen (Abbildung von mehrstufigen Vertriebs-
    modellen, Händler- bzw. Vermittlergeschäfte, Auswertungen, Produktkonfigurator etc.) sind nicht Bestandteil dieser Service
    Vereinbarung und werden auf Anfrage im Rahmen eines Projektes definiert und separat angeboten.

6. Abrechnung

  1. Die Abrechnung der Geschäftsfälle erfolgt monatlich und wird dem Auftraggeber bis zum 3. Werktag des folgenden Monats als Sammelsaufstellung aller Geschäftsfälle veröffentlicht. Die Aufstellung beinhaltet alle Bestellungen eines Monats und alle Sendungen eines Monats. Bestellungen, die nicht im aktuellen Geschäftsmonat versendet wurden, werden im Folgemonat fortgeschrieben und im Folgemonat abgerechnet
  2. Die zur Abrechnung gelangenden Summen richten sich nach den in der Bestellung festgelegten Preisen und Gebühren

7. Dauer und Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform; Textform genügt nicht. Vertragsbeginn ist das Datum der Freigabe des Online- Shops durch den Auftraggeber
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder unwirksam oder undurchführbar gewordenen Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, mit welcher Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren oder unwirksam oder undurchführbar gewordenen Bestimmung bestmöglich erreicht werden. Die vorstehende Regelung bei Vorliegen einer Lücke gilt entsprechend.
  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme der Kollisionsnormen.
  4. Dieser Vertrag ist in zwei Originalen ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Original.